Fragen und Antworten
Was sind die Vorteile eines Kfz-Gutachter?
Unabhängige Expertise: Ein Kfz-Gutachter arbeitet unabhängig und objektiv, ohne Interessenkonflikte. Er kann eine neutrale Bewertung des Schadens vornehmen und den tatsächlichen Umfang und die Kosten der Reparatur ermitteln.
Dokumentation des Schadens: Ein Kfz-Gutachter dokumentiert den Schaden detailliert und umfassend. Dies kann bei der Schadensregulierung mit der Versicherung oder anderen beteiligten Parteien hilfreich sein.
Beweissicherung: Ein Gutachten dient als rechtlicher Nachweis für den Schaden und kann bei Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen als wichtiges Dokument dienen.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Ein Kfz-Gutachter hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder anderen Verantwortlichen durchzusetzen. Er kann Ihnen dabei unterstützen, den finanziellen Schaden vollständig und gerecht regulieren zu lassen.
Zusätzliche Schadenspositionen: Ein Kfz-Gutachter erkennt und berücksichtigt auch weitere Schadenspositionen, die über die reinen Reparaturkosten hinausgehen, wie z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Abschleppkosten. Dadurch können Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
Fachliches Know-how: Kfz-Gutachter verfügen über fundiertes Fachwissen im Bereich Fahrzeugtechnik und Schadensbewertung. Sie können potenzielle versteckte Schäden erkennen und eine genaue Analyse des Schadens vornehmen.
Entlastung und Zeitersparnis: Indem Sie einen Kfz-Gutachter beauftragen, überlassen Sie ihm die zeitaufwendigen Aufgaben der Schadensbegutachtung und -regulierung. Das gibt Ihnen den Raum, sich auf andere wichtige Angelegenheiten zu konzentrieren.
Die Zusammenarbeit mit einem Kfz-Gutachter kann Ihnen somit helfen, Ihre Interessen zu wahren, eine faire Entschädigung zu erhalten und den Schadensfall effizient abzuwickeln.
Nützt mir bei einem kleinen Kratzer bereits ein Gutachten?
Erfahrung lehrt uns, dass selbst ein kleiner Kratzer oft zu einem Schaden von über 1000 € führen kann. Wir raten Ihnen dringend davon ab, sich auf zweifelhafte Angebote wie „Es handelt sich nur um einen kleinen Kratzer, ich zahle Ihnen 300 €“ einzulassen. Stattdessen empfehlen wir Ihnen, den Schaden von einem Sachverständigen begutachten zu lassen. Auch bei kleinen Schäden erstellen wir gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Weitere Einblicke zu diesem Thema finden Sie in unserer Rubrik „Häufige Fehler“, in der ausführlich erläutert wird, warum bei einem Verkehrsunfall am Fahrzeug äußerlich keine Schäden sichtbar sein können, dennoch jedoch erhebliche Kosten entstehen können.
Kostenvorschlag einer Werkstatt oder ein Gutachten vom Kfz-Sachverständigen?
Versicherungen empfehlen oft, einen Kostenvoranschlag einzureichen, um den Schaden nach einem Unfall zu regeln. Doch seien Sie vorsichtig! Ein Kostenvoranschlag listet nur die Reparaturkosten auf. Es gibt jedoch noch weitere Kosten, die Ihnen zustehen, wie zum Beispiel:
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mehrkosten für einen Mietwagen
- Wertminderung aufgrund der Beschädigung Ihres Fahrzeugs
- Abschlepp- und Entsorgungskosten
- Standgebühren
- Kosten für einen Sachverständigen bzw. Gutachter
- Schäden an Gegenständen (wie Ladung usw.)
Diese Kosten sind im Kostenvoranschlag nicht enthalten.
Ein Kostenvoranschlag ist ein Versprechen einer Werkstatt, den Schaden zu einem bestimmten Preis zu reparieren. Manche Werkstätten verlangen dafür eine Gebühr. Versicherungen sagen oft, dass Kostenvoranschläge kostenlos sein sollten und übernehmen die Kosten nicht. Wenn sich während der Reparatur herausstellt, dass der Schaden größer ist, verweisen Versicherungen oft auf den niedrigeren Kostenvoranschlag und Sie müssen die Differenz selbst bezahlen. Bei einem Gutachten liegt das Risiko bei der Versicherung, und sie muss für die tatsächlichen Reparaturkosten aufkommen.
Sind alle Gutachter gleich? NEIN!
Ein Kfz-Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen schafft Klarheit und Transparenz. Nach einem Verkehrsunfall müssen viele Nachweise erbracht werden, und die Bezifferung des Schadens ist nur einer davon. Beteiligte Parteien wie Versicherungen oder Autohäuser verfolgen oft eigene Interessen und haben keine neutrale Position. In der Regel haben sie erfahrene Fachleute und Gutachter für die Schadensregulierung, die sich bestens auskennen aber nicht neutral arbeiten sondern alleine im Interesse des jeweilgen Unternehmens / Versicherung. Ein unabhägiger Kfz-Gutachter ermöglicht eine neutrale und erfolgreiche Abwicklung des Schadenfalls und schützt Sie davor, zum Spielball der Schadenexperten zu werden.
Achtung! Ein Kostenvoranschlag hingegen besitzt kaum rechtliche Beweiskraft. Wenn es Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung gibt, stehen Sie als Geschädigter ohne ausreichende Unterstützung da. Im Gegensatz dazu bietet ein Sachverständigengutachten umfassenden Schutz und gewährleistet, dass Ihnen der Rechtsweg jederzeit offensteht.
Gebühren | Kosten
Im Falle eines unverschuldeten Schadens oder Unfalls an Ihrem Fahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten des unabhängigen Sachverständigen.
Bei einem mitverschuldeten Unfall (Teilschuld) werden die Kosten anteilig von der Versicherung übernommen.
Wenn Sie Ihren Kaskoversicherer in Anspruch nehmen (zum Beispiel bei einem Eigenschaden wie einem Wildunfall), sollten Sie vorab eine Freigabe zur selbstständigen Auswahl des Gutachters einholen. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter.
Was ist ein Bagatellschaden?
Für Schäden bis zu einem Betrag von etwa 750 € netto handelt es sich um einen Bagatellschaden. In der Regel wird daher kein formelles Gutachten erstellt, da Versicherungen die Kosten für Sachverständige ohne vorherige Absprache nicht decken. Dennoch können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher oder seiner Versicherung geltend machen, indem Sie von uns einen professionellen Kostenvoranschlag einholen.
Auch bei kleineren Verkehrsunfällen kann bei modernen Fahrzeugen die Schadenshöhe von etwa 750 € relativ schnell erreicht werden. Manchmal bleiben versteckte Schäden am Fahrzeug vom Besitzer unbemerkt. Deshalb empfehlen wir, sich in solchen Fällen ebenfalls von uns beraten zu lassen.
Wo bekomme ich einen Anwalt her?
Als Unfallgeschädigter werden die Kosten eines Anwalts sowie die Kosten für einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wir arbeiten mit verschieden Anwaltskanzleien im Rhein-Main-Gebiet zusammen und stellen Ihnen gerne einen Anwalt.
Was kostet mich ein Verkehrsrecht-Anwalt?
Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl einzuschalten. Wir stellen Ihnen gerne einen unserer Partneranwälte zur Verfügung. Es ist ratsam, dies möglichst zeitnah zu tun. Falls Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung berechtigt sind und der Unfall unverschuldet war, werden die entstehenden Rechtsanwaltskosten von der Versicherung übernommen.
Bei Personenschäden oder Verletzungen sollten Sie keinesfalls eine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung unterschreiben, ohne vorher einen Rechtsanwalt zu konsultieren.