Unsere Leistungen
- Unfallgutachten
- Haftpflichtschaden
- Wertgutachten
- Restwertbestimmung
- Oldtimer Gutachten
- Motorrad und Roller Gutachten
- Nutzugsausfallklassenbestimmung
- Selbstverschuldeter Unfall
- Fahrerflucht
- Unfall mit Wild
- Glasbruchschäden
- Diebstahlschäden
- Einbruch
- Unwetterschaden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung usw.)
Haftpflichtschaden (Unfallgutachten)
Gerne erstellen wir auch ein Gutachten nach einem Kaskoschaden. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben. Bei Vorlage dieser Freigabe rechnen wir dann auch gerne direkt mit Ihrer Versicherung ab. (Bei Kaskoschäden bis € 1.500,- wird es von Versicherern gerne gesehen, dass ein Kurzgutachten erstellt wird. Wenn Sie das Ihrem Kaskoversicherer telefonisch anbieten, werden Sie in aller Regel eine Kostenübernahmeerklärung bekommen.
In der Regel werden im Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten ersetzt.
Welche Reparaturen notwendig und auf den Unfall zurückzuführen sind, kann nur von einem qualifizierten Kfz-Gutachter zuverlässig festgestellt werden. Kommen Sie auf uns zu – auf unsere Einschätzung ist Verlass!
Kaskoschäden (Teilkasko / Vollkasko)
Gerne erstellen wir auch nach einem Kaskoschaden ein Gutachten für Sie. Unser Honorar wird direkt mit Ihnen abgerechnet. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie von Ihrer Kaskoversicherung eine Freigabe für das Gutachten und die Kosten erhalten. Sobald Sie uns diese Freigabe vorlegen, können wir die Abrechnung auch direkt mit Ihrer Versicherung durchführen. (Bei Kaskoschäden bis 1.500 € wird es oft empfohlen, ein Kurzgutachten zu erstellen. Wenn Sie dies telefonisch Ihrem Kaskoversicherer anbieten, erhalten Sie in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung.)
Im Kaskoschadenfall werden normalerweise nur die reinen Reparaturkosten erstattet. Um jedoch festzustellen, welche Reparaturen tatsächlich erforderlich und auf den Unfall zurückzuführen sind, ist die Expertise eines qualifizierten Kfz-Gutachters unerlässlich. Vertrauen Sie unserer Einschätzung – wir sind zuverlässig! Die Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung greift bei Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug, wie zB.:
- Kollisionen mit anderen Fahrzeugen
- Zusammenstöße mit festen Gegenständen wie Bäumen, Leitplanken oder Mauern
- Vandalismus oder mutwillige Beschädigungen
- Wildunfälle
- Elementarschäden wie Hagel, Sturm oder Überschwemmungen
Im Falle eines solchen Schadens ist es ratsam, einen qualifizierten Kfz-Gutachter hinzuzuziehen, um den Schaden zu dokumentieren und die erforderlichen Reparaturen zu bestimmen. So stellen Sie sicher, dass Sie eine angemessene Entschädigung von Ihrer Versicherung erhalten und Ihr Fahrzeug fachgerecht instandgesetzt wird.
Wertgutachten
Es gibt verschiedene Situationen, die eine verbindliche und marktgerechte Wertermittlung Ihres Fahrzeugs erforderlich machen. Sie stehen vor der Entscheidung, ob Sie Ihren Oldtimer oder Sportwagen versichern möchten? Sie haben Ihr umgebautes/restauriertes/getuntes Fahrzeug und möchten es entsprechend versichern? Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung des Wertes Ihres Fahrzeugs? Das Finanzamt verlangt einen glaubhaften Nachweis über den Fahrzeugwert? Besonders bei limitierten Kleinserien, Youngtimern/Oldtimern und individuellen Fahrzeugumbauten ist es ratsam, eine unabhängige Bewertung Ihres Fahrzeugs durchführen zu lassen, um den Wert glaubhaft bei Ihrer Versicherung belegen zu können.
Vorteile eines Wertgutachten:
- Wertdarstellung im Schadenfall oder bei Diebstahl
- Orientierungshilfe bei Kauf oder Verkauf
- Einstufung der Versicherungsprämie bei einem Versicherer
- z.B.: Fahrzeugbrand, Gebäudebrand, Hochwasser, Unfall,…
- Oldtimer- und Youngtimer Bewertung